Rechtsprechung
ArbG Stuttgart, 25.11.2002 - 18 Ca 6704/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,35547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 25.11.2002 - 18 Ca 6704/02
- LAG Baden-Württemberg, 06.05.2003 - 8 Sa 5/03
- BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 426/03
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 426/03
Anschlussbefristung
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. Mai 2003 - 8 Sa 5/03 - teilweise aufgehoben, soweit es das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 25. November 2002 -18 Ca 6704/02 - abgeändert hat. - LAG Baden-Württemberg, 06.05.2003 - 8 Sa 5/03
Befristete Aushilfsarbeitsverhältnisse beim selben Arbeitgeber
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 25.11.02, Az.: 18 Ca 6704/02, teilweise abgeändert:.Das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 25. November 02 (Az.: 18 Ca 6704/02) wird dergestalt abgeändert, dass auch festgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die Kündigung vom 09.07.02 noch durch sonstige Beendigungsgründe aufgelöst worden ist und über den 28. Juli 02 hinaus unverändert fortbesteht.